Wort davor: Abschiedteiding

Abschiedwein
Erklärung: Gebühr der Parteien, an die Beamten für Ausfertigung von Bescheiden oder Urteilen gezahlt.

Wort danach: abschiedweise

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten