Wort davor: Abschiedsbrief
Abschiedsbuch
Erklärung:
ein Buch zur Aufnahme der Bescheide und Urteile von Verwaltungsbehörden und Gerichten; nach Stölzel,GelRspr. I 362 Abscheid-
oder Bescheidbücher neben Urteils- oder Sentenzenbüchern beim Kammergericht bis ins 19. Jahrhundert.
sprachliche Erläuterung:
(afscheidebok).
- Belegtext:
olderman unnd gantze gemeyne kopmanne van der dudisschen hensse ... to Berghen ... betugende yn unnd mit dessemen briffe, dat ... etlike scriffte unnd recesse yn unseme afscheyde
unnd recessboke ghevunden unde dar uthgetaghen hebben
Datierung: 1467
Fundstelle: LübUB. XI 292
- Belegtext:
neben den andern puechern, die bisher gehalten, solle er [der statschreiber] noch in dem statrat ein abschiedpuech halten, darein alle anhangend ratsleg, so kunftiglich zu wissen
von nöten sein, desgleichen auch die verhören, all abschied, so den parteien gegeben, geschriben, und welch parteien von solchem abschied ein abschrift begert, umb ain zimblichen lohn on beswärung zuestellen
Datierung: 1526
Fundstelle: Tomaschek,Wien II nr. 180 S. 143
- Belegtext:
do sich auch begeben wuerde, daß zu verhuetung fernerer unruhe marckstein zu setzen, sol von jedem stein gereicht werden acht creutzer, davon gebuehren ... dem gericht: oder amptschreiber, so nicht
allein solcher marckung beyzuwohnen, sondern auch dieselben sampt allen umbstaenden ... ordentlich in das abschied: oder gerichtsbuch einzuschreiben schuldig seyn sol, zween creutzer
Datierung: 1599
Fundstelle: OPfalzLO. 198
Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- in DRQEdit
- Belegtext:
in Leipzig und Straubing heißen sie Rezeßbücher
Fundstelle: Stölzel,GelRspr. II 509, 373
- Fundstelle: CöllnKons. 220
- Fundstelle: EidgAbsch. III 2 S. 739
- Fundstelle: EidgAbsch. V 2, 2 S.
- Fundstelle: Stölzel,GelRspr. II 107, 737
Wort danach: Abschieder
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