Wort davor: Abschickung
abschieben
sprachliche Erläuterung:
nd. afscheven, -schuven.
abschieben (I)
Erklärung:
entfernen, ausweisen, abschaffen.
- Belegtext:
daß keyn knecht der eynen halb zunfftigen gedient hab, von ir gesellschaft [Zunft] abgeschoben werden sol
Datierung: 1503
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurt am Main
Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 476
Faksimile
- Belegtext:
keiner einem Hungarn in der stadt herberg gebe, und welche herberg vormals hatten, die sollen mit der zeit, wenn ihr bestand zu ende ist, abgeschoben ... werden
Datierung: 1543
Region/Autor/Textsorte:
Ödenburg
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 35
abschieben (II)
Erklärung:
wegschwemmen.
- Belegtext:
svat so dat water afschevet [andere Lesarten afschauet, abschabet, afscüppet, abeweschet, affbreket, abescheret, abnimt, ave rift, abrist] deme lande, dat hevet die verloren des dat lant is
Fundstelle: SspLR. II 56 § 2
Textarchiv: SspLR. II 56
- Fundstelle: GoslarBR. § 172
Wort danach: Abschiebung?
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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