Wort davor: abschichten

Abschichtung
Erklärung: Abfindung, Abteilung der Kinder aus der fortgesetzten Gütergemeinschaft.
vgl. Ablegung, Abscheidung.

Wort danach: abschicken

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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