Wort davor: abscheulich
abschichten
Erklärung:
abteilen, abfinden, d.h. mit einem Teil des Vermögens von der künftigen Erbschaft ausschließen.
vgl.
abkommen (II 2).
- Belegtext:
das der abgeschichte bruder do kegen nicht reden mochte
Datierung: 1436
Fundstelle: Stobbe,Beitr. 118
- Belegtext:
Eheleute sollen macht ... haben, ihre güter ... einander rechtmässiger weise zu geben, ohne ... wiederrede ihrer rechten erben, darunder auch die abgeschichtete
kinder voriger ehe mit begriffen seyn sollen
Datierung: 1740 (1601)
Fundstelle: MünsterPolO. 13
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. I 16
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Wort danach: Abschichtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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