Wort davor: Abschiebung?

Abschied
sprachliche Erläuterung: (abscheid, abescheit, abberscheed, afscheit, avescheit).

Abschied (I)
Erklärung: Vermögensteilung.

Abschied (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Aufteilung eines Gesellschaftsvermögens.
Abschied (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: der bei dem Abschied gewährte Vermögensteil, Abfindung.
Abschied (I Spiegelstrich 3)
Erklärung: bei dem Wechsel in Besitzverhältnissen ( abscheiden I 5) dafür erhobene Abgaben mit Abschied bezeichnet.
Abschied (II)
Erklärung: das Scheiden der Personen voneinander ist von Formen begleitet; der Abschied wird gegeben und genommen.
Abschied (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: es wird etwas zum Abschiede, um die Erinnerung an den Abscheidenden zu erhalten, gegeben.
Abschied (III)
Erklärung: Entlassung aus einem Dienstverhältnis und urkundliches Zeugnis über geleistete Dienste.

Abschied (III 1)
Erklärung: Gesinde.
Abschied (III 2)
Erklärung: im Hörigkeitsverhältnis.
Abschied (III 3)
Erklärung: im Handwerk.
Abschied (III 4)
Erklärung: im Soldatenstande.
Abschied (III 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Abschied bildet den Gegensatz zum Willkomm. In den Zuchthäusern wurde damit die Prügelstrafe bezeichnet, die den Sträflingen bei Einlieferung und Entlassung zuteil wurde.
Abschied (III 5)
Erklärung: Entlassung aus dem Dienste des Staats, der Gemeinde, der Kirche.
Abschied (III 6)
Erklärung: auch ohne das Vorliegen dienstlicher Verhältnisse wird jemandem das friedliche Scheiden aus einer Stadt von der Obrigkeit bescheinigt.
Abschied (III 6 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Zeugnis über das Verhalten des Abscheidenden.
Abschied (IV)
Erklärung: Entscheidung eines Rechtsstreits durch gerichtliches Urteil oder Ausspruch einer Verwaltungsbehörde; auch durch den Schied eines Schiedsrichters.
Abschied (V)
Erklärung: abschlägige Antwort.
Abschied (V Spiegelstrich 1)
Erklärung: fruchtlos zu Ende gehen.
Abschied (VI)
Erklärung: Abrede, Vereinbarung.
Abschied (VI Spiegelstrich 1)
Erklärung: die letzte Abrede.
Abschied (VI Spiegelstrich 2)
Erklärung: Plan, Vorhaben.
Abschied (VII)
Erklärung: am Schlusse einer Beratung wird deren Ergebnis in einer Urkunde zusammengefaßt: dat avescheident ( abscheiden II 8) oder die Abscheidung (II) wird zum abschied, einem im Lauf des 15. Jh. üblich werdenden Worte. Außerhalb des Rechtsverkehrs scheint es ungebräuchlich.
Abschied (VII Spiegelstrich 1)
Erklärung: das Verkehrsleben, so auch die Hanse, zog internationale Ausdrücke vor; hier war nicht Abschied, sondern Rezeß üblich, zuerst 1354 HanseRez. I 1 S. 151 nr. 192 ob. unter abscheiden. Dann auch 'abscheid und receß' verbunden.

Wort danach: Abschiedsbefehl

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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