Wort davor: Abschiebung?
Abschied
sprachliche Erläuterung:
(abscheid, abescheit, abberscheed, afscheit, avescheit).
Abschied (I)
Erklärung:
Vermögensteilung.
- Belegtext:
daz er ein abescheit und deillunge mit sinen kinden duwe
Datierung: 1454
Fundstelle: Loersch,Ingelh. nr. 314 S. 372
Abschied (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Aufteilung eines Gesellschaftsvermögens.
- Belegtext:
von entrichtung der gesellschafter auff abschied der gesellschaft nach abred derselben. nach dieser Überschrift im Text: so sich endet die gesellschaft,
so sollen die gesellschafter außgericht werden nach abred u. beding derselben gesellschaft. ist nichts ausgemacht, soll ein yeder nach marckzal oder anzal nemen u. empfahen parschaft,
pfenwert u. schuld. stirbt ein Gesellschafter und wollen die überlebenden und die Erben des verstorbenen die Gesellschaft nicht fortsetzen, soll es mit dem abschyedt
des abgegangen erben desgleichen gehalten werden
Fundstelle: NürnbRef.(1479/84) XXX 8
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
Abschied (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
der bei dem Abschied gewährte Vermögensteil, Abfindung.
- Belegtext:
hirmede schal desulve unse gemal, de tidt dat wy liven und leven, einen gentzlichen avescheit hebben örer entheltnisse
Datierung: 1491
Region/Autor/Textsorte:
Urk. H. Wilhelms v. Braunschweig
Fundstelle: Erath, Tractat v.d. Erbtheilungen 90
- Belegtext:
[von den beiden Brüdern, Landgraf Heinrich und Ludwig von Hessen] welchen das frawigen [Elisabeth v. Meißen] kore, der solte herr und regierer im lande sein,
und der ander solte sich lassen benügen mit einem abschied
Datierung: 1520
Region/Autor/Textsorte:
Joh. Nohe v. Hersfeld, HessChronik
Fundstelle: Senckenb.,Sel. V 432
- Belegtext:
dass die wittwen und wittwer, so sich in den bauerhof gefreyet, wann kinder vorhanden, nur den so genannten abschied oder alten theil bekommen
Datierung: 1742
Fundstelle: CCHolsat. I 156
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1905
Fundstelle: RGZiv. 60 S. 49f.
- Fundstelle: SchleswHWB. I 11
- Fundstelle: SchleswHWB. I 81
Abschied (I Spiegelstrich 3)
Erklärung:
bei dem Wechsel in Besitzverhältnissen ( abscheiden I 5) dafür erhobene Abgaben mit Abschied bezeichnet.
- Belegtext:
ist aber das ein kauf geschicht auf widerlosung etlicher jar, so sol man mit aufschid und abschid geben und nemen verziehen, pis das disselbiges jar verschinen
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Tegernsee
Fundstelle: ÖW. V 15, nr. 2 I
Faksimile
Abschied (II)
Erklärung:
das Scheiden der Personen voneinander ist von Formen begleitet; der Abschied wird gegeben und genommen.
- Belegtext:
Paulus ... machet ... seinen abschied mit den bruedern
Fundstelle: Lutherbibel(1534) NT fol. 90v (Apostelgesch. 18, 18)
- Fundstelle: Lutherbibel(1534) NT fol. 56r (Luk. 9, 61)
Abschied (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
es wird etwas zum Abschiede, um die Erinnerung an den Abscheidenden zu erhalten, gegeben.
- Belegtext:
das er [Gf. Heinrich von Fürstenberg] uns testamentiert vermacht und zu rechtem eigen zu einem valete letz und abscheidt nach disem zit geben und zugeordnet hat stellgelt messgelt ...
Datierung: 1485
Fundstelle: FürstenbUB. IV nr. 49 S. 39
Abschied (III)
Erklärung:
Entlassung aus einem Dienstverhältnis und urkundliches Zeugnis über geleistete Dienste.
Abschied (III 1)
Erklärung:
Gesinde.
- Belegtext:
wann bißweilen die herrschaften auch denjenigen dienern, die sich nit der gebuor nach verhalten, dannoch guete abschid geben ... aber hierdurch andere herrschafften verführt werden,
also sol fürterhin ein yeder seinem diener keinen andern abschid geben als allein der warheit u. seinem verhalten allerdings gemeß, auch solchen abschid
nicht allein mit seinem insigel oder petschafft fertigen, sonder zu verhütung alles betrugs sich noch darzu mit aignen handen underschreiben
Fundstelle: BairLR. 1616 IV 10, 2 S. 657
- Belegtext:
schriftlichen abschied
Datierung: 1810
Fundstelle: PreußGesindeO. 171
Abschied (III 2)
Erklärung:
im Hörigkeitsverhältnis.
- Belegtext:
wer sich hie nider will richten ..., der soll kuntschaft bringen von seiner herrschaft, da er vor gewesen ist, das er ein redlichen abschid than hab
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: ÖW. IX 639
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
welcher man oder knab weibet und sein ungenossame nimbt, der bessert unseren gn. heren 5 gulden Baßler wehrung für ihren insitz u. soll gleich alsobald seiner frawen abscheid u. ledigzahlung der leibeigenschaft aussbringen
Datierung: 1611/1654
Region/Autor/Textsorte:
Farnsburg
Fundstelle: BaselRQ. II nr. 635 Art. 88 S. 138
- Belegtext:
wegen der erb-unterthänigkeit ... sollen die fräwliche personen gute acht haben ... dasz sie sich mit keinem zur ehe vermählen, der seines abschiedes keinen schein hätte
Fundstelle: PreußLR. 1685 II 4
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
da der abtzug bey herrn und unterthan richtig, so ist der herr schuldig, dem unterthan ... ein schriftlichen und landtsgebreuchigen abschiedt zu geben
Fundstelle: NÖLTfl. I 2 B. 8 Tit. § 4
- Fundstelle: PreußLR. 1685 IX 2 S. 369
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Abschied (III 3)
Erklärung:
im Handwerk.
- Belegtext:
welcher ... die zunft zum ross zu kaufen begert, der soll zuvorderst seine mannrecht u. abscheyd ... anzeigen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: FreiburgZftO. S. 7
- Belegtext:
es soll auch ein ider gesell von seinen meister einen ehrlichen und redlichen abscheit nhemen
Datierung: 1578
Region/Autor/Textsorte:
Riga
Fundstelle: Stieda-Mettig 477
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Abschied (III 4)
Erklärung:
im Soldatenstande.
- Belegtext:
zum dritten sollen die soldaten schweeren, dass sie ... auch nicht wollen ihren abschied nehmen ohne geheiß und befehl des namhaften fürsten
Datierung: 1508
Region/Autor/Textsorte:
K. Maxim I. Articuls-Brieff
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 3
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
der junge hertzbruder aber entledigte sich mit 30 reichsthalern, davor ihm sein capitain einen ehrlichen abschied gab
Datierung: 1669
Fundstelle: Grimmelshausen,Simplic. I 201, 1
- Datierung: 1672
Fundstelle: Lünig,CJMilit. 123
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
es ist beliebet worden, das dimissionsgeld, welches diejenige reuter dragoner und mousquetiers, so sich im lande häuslich besetzen, mithin ihrer krieges-dienste erlassen seyn wollen, für ihren abschied
zu erlegen, wieder auf den vorigen fuß zu krieges-zeiten zu setzen, derogestalt daß ein reuter u. dragoner 10 thaler, ein mousquetier aber 20 thaler für seinen abschied zu erlegen ...
Datierung: 1728
Region/Autor/Textsorte:
HannovRegierungsausschreiben
Fundstelle: BrschwLO. III 3 S. 175
- Belegtext:
wer von dem regiment, darunter er gehöret, ohne abschied heimlich davon läufft, dessen name soll krieges-gebrauch nach öffentlich an die justitz geschlagen ... werden
Datierung: 1736
Fundstelle: BrschwLO. III 3 S. 32
- Belegtext:
ein verächter gottes u. seines heiligen wortes soll bey dem regimente nicht geduldet, sondern ohne abschied davon gejaget werden
Fundstelle: BrschwLO. III 3 S. 2
Abschied (III 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Abschied bildet den Gegensatz zum Willkomm. In den Zuchthäusern wurde damit die Prügelstrafe bezeichnet, die den Sträflingen bei Einlieferung und Entlassung zuteil wurde.
Abschied (III 5)
Erklärung:
Entlassung aus dem Dienste des Staats, der Gemeinde, der Kirche.
- Belegtext:
ein jeder radtsfreund, weil er in leben, sofer er alters oder anders eerlichs abscheids auß dem radt komen, ist frei alles dorhuttens, wachens, frönens
Datierung: 1526
Region/Autor/Textsorte:
Mosbach
Fundstelle: OStR. I 590
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- Belegtext:
innerhalb eines jahrs hundert ducaten pro cautione stellen oder sein abscheit zu begehren
Datierung: 1726
Region/Autor/Textsorte:
Kierdorf
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 51
- Belegtext:
die beiden angebogenen abschiedsgesuche der zeitigen bibliothekare Grimm gehen an das oberhofmarschallamt wegen besorgung der ausfertigung der flachen abschiede
Datierung: 1829
Region/Autor/Textsorte:
Verfügung des Kurfürsten Wilhelm II. v. Hessen
Albert Duncker, die Brüder Grimm (1884) S. 68
[weitere Angaben: nach dem Original der Landesbibliothek zu Cassel]
- Belegtext:
ihme sein abscheit gegeben
Fundstelle: Koeniger,SendQ. 50
- Belegtext:
ob der landesherr ohne erhebliche ursachen seinen bedienten den abschied zu geben befugt ist?
Fundstelle: Strube,RBed.2 III 144
Abschied (III 6)
Erklärung:
auch ohne das Vorliegen dienstlicher Verhältnisse wird jemandem das friedliche Scheiden aus einer Stadt von der Obrigkeit bescheinigt.
- Belegtext:
dem bruder Jacob von Großglogau bezeugt der Nürnberger Rat, daß er mit predigen u. anderm nach laut seiner legacion u. gewalts ettliche zeit bei uns geubet u. seinen abschaide
redlich u. erberglich widder von uns genommen hat
Datierung: 1468
Fundstelle: NürnbChr. IV 304 A. 1
Abschied (III 6 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Zeugnis über das Verhalten des Abscheidenden.
Abschied (IV)
Erklärung:
Entscheidung eines Rechtsstreits durch gerichtliches Urteil oder Ausspruch einer Verwaltungsbehörde; auch durch den Schied eines Schiedsrichters.
- Belegtext:
kannst du aber uber all dein vleiß, die partheyen nit richten [gütlich vergleichen], so gibe deins guetbedunckhens den partheyen ain abschid; wöllen aber
sy von bayden oder ainem thail den abschid nit annemen, so zayg in an, wölhe parthey wölle, die möge solher sachen halber von dir auff N. tag ain bericht gen hof empfahen, und
was der ortt weitter geschafft werd, dem wölst du undterthenig volziehung thun
Datierung: nach 1531
Fundstelle: LaijischeAnzeigung A iiiij
- Belegtext:
auf das groß clagen u. schreien gefiell dem pfaffen zu abschid von einen erwern rath traf der Rat gegen den Pfaffen den Entscheid
Datierung: 1541
Region/Autor/Textsorte:
Regensburg
Fundstelle: BayrStChr. 185
- Belegtext:
zur Abschneidung der freventlichen Appellationen bewilligt der Kaiser, es solle niemand von sr. liebde regimenten gütlichen abschieden u. decreten in den
sachen ... lauterlich u. unzweifflich befunden, weder an uns ... oder unser kayserl. cammergericht nicht appelliren, ... sondern dieselben urtheilen erkänntnüssen decreten u. gütlichen abschiede gantz kräfftig u. mächtig seyn
Datierung: 1559
Fundstelle: Lünig,RA. I 1 S. 674
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- digitalisiert im Rahmen des "Digitales Dokumentenarchivs" der Universitätsbibliothek Augsburg
- Belegtext:
darup de verordneten weddehern beyden parten dessen affscheidt gegeven
Datierung: 1567
Region/Autor/Textsorte:
Lübeck
Fundstelle: Wehrmann,Zftr. 169
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- in Google Books
- Belegtext:
will seine churfürstl. gnaden einen irrevocablen abscheid selbst geben
Datierung: 1590
Fundstelle: Ledebur,Arch. XVI 204
- Belegtext:
wann ein abschid bey den undergerichten ergangen u. die verlustigte partey in gebürender zeit von denselben an den fürstlichen hofrath oder regierungen nit gewaigert [appelliert,
eigentlich sich regen] soll auff anruffen der obsigenden partey die vollziehung solches abschids geschehen
Fundstelle: BairLR. 1616 S. 52 (summar. Proceß X 1)
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
wann ein partey abschrifft eines ergangnen abschids oder beschaids begert
Fundstelle: BairLR. 1616 S. 462
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
copia eynes furstlichen gegeben abscheites
Fundstelle: BrandenbSchSt. I 5 nr. 8
[weitere Angaben: eine wie es scheint spätere Überschrift, denn die Urk. selbst (v.1423) nennt sich einen 'entscheidebrief'. Für die nicht urteilmäßige Erledigung eines Rechtsstreits durch einen Pfleger oder Richter wird seit Ende des Mittelalters in manchen Gegenden A. im Sinne eines gerichtlichen Vergleichsvorschlages verwendet]
- Belegtext:
zu abschied geben
Fundstelle: BrandenbSchSt. II 661. 680
[weitere Angaben: später gewöhnlich zu bescheid [beschiedt] geben (ebd. 684. 687)]
- Belegtext:
wie wol ich pfleger allerlay mitl den partheyen fürschluog, so hab ich doch solchs in der güet mit irem willen nit richten mögen, darauff inen disen abschid geben ... solhen abschid nam Früeauf [der Kläger] in der haubtsach zu danckh an ..., aber Flaischman [der Beklagte] beschwert sich solchs meines abschids
zum höchsten und pat deßhalben aller handlung schriftlichen bericht an e[wr] f[ürstl.] g[naden] zu geben
Fundstelle: LaijischeAnzeigung A iiiijv
- Belegtext:
dazu:
Fundstelle: Stölzel,GelRspr. II 657
- A. Stölzel, Geding und Appellation, Hof, Hofgericht und Raete, Abschied und Urteil (Berlin 1911) 40
- Fundstelle: Stölzel,GelRspr. II 411ff.
- Fundstelle: Stölzel,GelRspr. II 509
- Fundstelle: Stölzel,GelRspr. II 735ff.
- Region/Autor/Textsorte:
Rosenthal
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 31 (1910) 538
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Abschied (V)
Erklärung:
abschlägige Antwort.
- Belegtext:
se beden wol um geleyde / aber des wart neyn affscheyde
Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Schichtspiel
Fundstelle: BrschwChr. II 150 V. 1502
Abschied (V Spiegelstrich 1)
Erklärung:
fruchtlos zu Ende gehen.
Abschied (VI)
Erklärung:
Abrede, Vereinbarung.
Abschied (VI Spiegelstrich 1)
Erklärung:
die letzte Abrede.
- Belegtext:
item herr Jobst Haller sol sein abscheidt von unserm herrn dem keiser genomen aufzeichnen
Datierung: 1475
Fundstelle: NürnbChr. IV 429 A. 4
Abschied (VI Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Plan, Vorhaben.
- Belegtext:
wy kemen tor Vinenborch, alse de klocke to negen was, so unse avescheit was
Fundstelle: Brandis,Diarium 157, 37
Abschied (VII)
Erklärung:
am Schlusse einer Beratung wird deren Ergebnis in einer Urkunde zusammengefaßt: dat avescheident ( abscheiden
II 8) oder die Abscheidung (II) wird zum abschied, einem im Lauf des 15. Jh. üblich werdenden Worte.
Außerhalb des Rechtsverkehrs scheint es ungebräuchlich.
- Belegtext:
abescheid des tages nativ. Joh. ao 45 von der bebeste wegen
Datierung: 1445
Fundstelle: Janssen,RKorr. II 1 S. 82 nr. 121
- Belegtext:
wullet uns auch abescheid und verhandelunge des vorgeschriben dages ... mit diesem unserm boten schriben
Datierung: 1450
Region/Autor/Textsorte:
Neustadt
Fundstelle: Janssen,RKorr. II 1 S. 109 nr. 166
- Belegtext:
nachdem im abschid, Martini verlassen, unter andern begriffen ist, daß zwischen haubten u. gliedern frid gehalten werde
Datierung: 1467
Fundstelle: RAbsch. I 219
Faksimile
- Belegtext:
wo wir unsern verlassen abschid hinder uns verendern; ... lassen wir es bleyben, wie wir abgeschieden sind nach laut des receß
Datierung: 1472
Fundstelle: AlbrAchillesMerckB. 20
- Belegtext:
ain abschid ist zu Rewtlingen durch gemain hawptlewt und rath des punds im land zu Schwaben auff dem gehalten tag zu Rewtlingen verfasst in nachvolgender maynung
Datierung: 1488
Fundstelle: UrkSchwäbBund. I S. 16
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
als sich zu vorgehaltenen reichstägen begeben, daß die abschied je zu zeiten dem rechten original nicht gleichförmig gedruckt u. verkauft worden, wollen wir, daß diesen abschied
dieses gehaltenen reichstags niemand drucken soll, es werd dann durch Andresen Rücker, mayntzischen und des reichs handlung secretarien, dem drucker das besiegelt original angezeigt
Datierung: 1526
Region/Autor/Textsorte:
RA. v. Speyer
Fundstelle: RAbsch. II 279 § 30
Faksimile
- Belegtext:
hat man alhie ainen grossen rhat gehapt von des abschedts wegen, den anzunemen oder abzuschlagen; darauf ist das mer weit worden, daß man den abschidt nit soll annemen
Datierung: 1530
Fundstelle: AugsbChr. V 393, 26
- Belegtext:
uber soviel handlung, reichstag / uber viel abschied und zusag / uber unser ehrlich erbieten / mit gwalt und schwert wider uns wüten
Datierung: 1546
Fundstelle: HistVolksl.(Lilienc.) IV S. 316 V. 421ff.
- Belegtext:
Kaiser Karl V. verlangte von Magdeburg den reichs abscheiden nach zuleben
Datierung: 1550
Fundstelle: MagdebChr. II 35, 21
- Belegtext:
es werde dem abschid von Bern nicht nachgelebt
Datierung: 1879
Fundstelle: EidgAbsch. III 1 S. 54
Abschied (VII Spiegelstrich 1)
Erklärung:
das Verkehrsleben, so auch die Hanse, zog internationale Ausdrücke vor; hier war nicht Abschied, sondern Rezeß üblich, zuerst 1354 HanseRez.
I 1 S. 151 nr. 192 ob. unter abscheiden. Dann auch 'abscheid und receß' verbunden.
- Belegtext:
nachdem zufolge des von der allgemeinen hansestete abgesandten zu Lubeck beschloszenen abscheides u. reces ein ehrbar rath allhie zu Luneburg dem ampt der laknmacher allhier befohlen
Datierung: 1598
Fundstelle: LünebZftU. 256
Faksimile
Wort danach: Abschiedsbefehl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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