Wort davor: abschatzigen
Abschatzung, Abschätzung
sprachliche Erläuterung:
nl. afschatting.
Abschatzung (I)
Erklärung:
Minderung.
- Belegtext:
wäre der khaufer dem einstehunden umb die verursachte abschätzung ... nit genuegsamb, so steth ... demselben bevor an der khaufsumma sovil als dieselbe abschätzung
beträgt bei gericht ... zu verpieten
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 2 § 34
- Fundstelle: Oberndorff,Moratorium 65
Abschatzung (II)
Erklärung:
Einziehung, Enteignung.
vgl.
abschatzen (IV).
Abschatzung (III)
Abschatzung (IV) [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
[neu].
vgl.
Pfennig (IV).
- Belegtext:
abschatzung bedeutet in den boehmischen rechten den dritten pfennig des kaufschillings einer erbschaft
Datierung: 1798
Fundstelle: RepRecht I 102
Wort danach: Abschatzungsbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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