Wort davor: Abschatzungsbrief

(Abschau)
Erklärung: Besichtigung eines gelieferten Werkes.
sprachliche Erläuterung: nl. afschouw.
vgl. Abgeschau.

Wort danach: abschauen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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