Wort davor: Absandtung

Absatz
sprachliche Erläuterung: (afsate, absate).

Absatz (I)
Erklärung: Wegnahme.
vgl. absetzen (I 1).

Absatz (II)
Erklärung: wirtschaftliche Veräußerung durch Verkauf. In der älteren Sprache wenig belegt, ist das Wort im modernen Verkehr um so gebräuchlicher: der Absatz stockt, die Ware findet reißenden Absatz.
sprachliche Erläuterung: zahlreiche Zusammensetzungen: Absatzwege, -krisen, -genossenschaft, -buchhändler = Sortimenter.
vgl. absetzen (I 4).
Absatz (III)
Erklärung: Absetzung von Personen, namentlich von Meiern durch die Gutsherren.
Absatz (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: in der Aufzählung von Grundstücks- oder Herrschaftspertinenzen zeigt die Formel neben ihrem eigentlichen Sinn (GrRA.4 I 64ff.: zu setzen und zu entsetzen) mitunter den Übergang in die allgemeine Bedeutung: Zugang und Abgang.
Absatz (IV)
Erklärung: Verringerung, Verschlechterung von Münzen.
Absatz (V)
Erklärung: Ausnahme, Einschränkung einer Regel, Unterscheidung.
Absatz (VI)
Erklärung: Weglassung.
Absatz (VII)
Erklärung: Abschnitt in einer Urkunde oder in einer Schrift, durch Einrücken des Anfangsworts bezeichnet. Die Paragraphen eines Gesetzes zerfallen in Absätze, jetzt allgemeine deutsche Bezeichnung für das früher oft gebrauchte Alinea, a linea (eigentlich das Einrücken von der Randlinie?).

Wort danach: absäumen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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