Wort davor: Absandtung
Absatz
sprachliche Erläuterung:
(afsate, absate).
Absatz (I)
Erklärung:
Wegnahme.
vgl.
absetzen (I 1).
- Belegtext:
wur use here van Halberstadt unsem heren van Brunswich der nicht enbenomet, de one unde den sinen schullen de name unde den scaden unde afsate ghedan hebben, so enis he ome dar nenes antwerdes umme plichtich
Datierung: 1398
Fundstelle: HHalberstUB. IV nr. 3135 S. 417
Absatz (II)
Erklärung:
wirtschaftliche Veräußerung durch Verkauf. In der älteren Sprache wenig belegt, ist das Wort im modernen Verkehr um so gebräuchlicher: der Absatz stockt, die Ware findet reißenden Absatz.
sprachliche Erläuterung:
zahlreiche Zusammensetzungen: Absatzwege, -krisen, -genossenschaft, -buchhändler = Sortimenter.
vgl.
absetzen (I 4).
- Belegtext:
die Niederlande, besonders Flandern und Brabant hatten ihre ganze aufnahme der bequemlichkeit, den stapel von allen rohen materialien in der nähe und den markt zum absatz gleichsam vor der thür zu haben ... zu danken
Fundstelle: JMöserSW. III 173
- Belegtext:
der verleger darf nicht durch übermäßige preisfordrung den absatz hindern
Fundstelle: SächsBGB. 1141
- Fundstelle: RStrGB. 259
Absatz (III)
Erklärung:
Absetzung von Personen, namentlich von Meiern durch die Gutsherren.
- Belegtext:
wann auch ein guthherr einen seiner meyer abtreiben wilt, der an entrichtung der zinse säumig worden, mag er dasselbe thun ... warum dann auch in den kauf- und meyerbriefen gewohnlich bedungen wird: die
auf- und absate dero meyer
Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
BremGutsherrenRecht
Fundstelle: Pufendorf IV app. S. 75
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Absatz (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
in der Aufzählung von Grundstücks- oder Herrschaftspertinenzen zeigt die Formel neben ihrem eigentlichen Sinn (GrRA.4 I 64ff.:
zu setzen und zu entsetzen) mitunter den Übergang in die allgemeine Bedeutung: Zugang und Abgang.
- Belegtext:
ein Hof im Bremischen wird verkauft myt ackere, buwet u. unghebuwet, myt holte, myt strucke, myt wische, myt watere, myt gheeste, myt mersche, myt upsathe, myt affzahte
Datierung: 1414
Fundstelle: Cassel,BremUrk. S. 305
- Belegtext:
mit aller rechteheyt, beyde upzettynghe u. afzettenghe
Datierung: 1417
Fundstelle: Cassel,BremUrk. 315
- Belegtext:
mit renthe tinse tegeden hoffdenste, bede mit upsathe und affsathe, mit gerichte, rechte, jagde und vort mit aller slachte nutt
Datierung: 1542
Fundstelle: Cassel,BremUrk. 387
- Belegtext:
mit upsate u. affsate
Datierung: 1577
Fundstelle: Cassel,BremUrk. 387
Absatz (IV)
Erklärung:
Verringerung, Verschlechterung von Münzen.
- Belegtext:
ob dheinerlei prüch oder absätz in unserer münze erfunden würd
Datierung: 1395
Fundstelle: MWittelsb. I nr. 378
Absatz (V)
Erklärung:
Ausnahme, Einschränkung einer Regel, Unterscheidung.
- Belegtext:
damit die mancherlei absetz, welche sonsten in der praescriptionsmateri disputirt werden, abgeschniten, so solle ... solche 32jährige praescription ... in allen civilfällen ... statt haben
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 173 § 6
- Belegtext:
mancher lapp vermeynt, daß die weibs-personen keine zeugen seyn können ... bey aufricht- oder hinderlassung des letzten willens aber hat es etwas absatz
Fundstelle: Abele,Unordn. 176
Absatz (VI)
Erklärung:
Weglassung.
- Belegtext:
so haben wir aus zeitiger vorbetrachtung und berathschlagung solche ordnung mit etzlichen nottürftigen ab- und zusetzen hiemit zum druck kommen lassen
Datierung: 1529
Fundstelle: Kretschmann,LeipzOHofg. 75
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Absatz (VII)
Erklärung:
Abschnitt in einer Urkunde oder in einer Schrift, durch Einrücken des Anfangsworts bezeichnet. Die Paragraphen eines Gesetzes zerfallen in Absätze, jetzt allgemeine deutsche Bezeichnung
für das früher oft gebrauchte Alinea, a linea (eigentlich das Einrücken von der Randlinie?).
Wort danach: absäumen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten