Wort davor: abrichtigen

Abrichtung
sprachliche Erläuterung: aberichtung, aberihtunge, abrichting, mnd. africhtinge.

Abrichtung (I)
Erklärung: gehörige Herrichtung, Abfertigung, Erledigung.

Abrichtung (I 1)
Erklärung: amtliche Erledigung einer Sache, richterliche Entscheidung, Aburteilung, Schlichtung eines Rechtsstreites.

Abrichtung (I 2)
Erklärung: von seiten des Schuldners.

Abrichtung (I 2 a)
Erklärung: (häufig) Entrichtung, Berichtigung einer Schuld, eines Zehnten, des Dienstgetreides, einer Gebühr, Steuer.
Abrichtung (I 2 b)
Erklärung: Befriedigung, Bezahlung der Gläubiger, Arbeiter.
Abrichtung (II)
Erklärung: Entschädigung, Abfindung, besonders Erbabfindung, Abschichtung.
Abrichtung (III)
Erklärung: Hinrichtung.
Abrichtung (IV)
Erklärung: Gerichtstagung, -sitzung.

Wort danach: Abries

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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