Wort davor: abreuten

abrichten
Erklärung: seit 13. Jahrhundert allenthalben.
sprachliche Erläuterung: aberichten, aberychten, aberiechten, mnd. africhten, affrichten, fries. ofrichten (Stürenburg,OstfriesWB. 166).
vgl. abbinden, abfinden, aufrichten, ausrichten, entrichten, richten.

abrichten (I)
Erklärung: eine andere Richtung geben, durch Rechtsspruch aufheben.

abrichten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: durch Urteil aberkennen, absprechen.
vgl. abbinden, abfinden.
abrichten (II)
Erklärung: so herrichten, daß dadurch eine Belästigung weggeschafft erscheint, in gehörige Richtung bringen, gut, eben machen (z.B. Maß und Gewicht ÖW. X 16 Note 33), erledigen.

abrichten (II 1)
Erklärung: vom Richter.

abrichten (II 1 a)
Erklärung: eine Streitsache, einen Prozeß entscheiden, aburteilen, schlichten.
abrichten (II 1 b)
Erklärung: die Parteien abrichten, zwischen ihnen entscheiden, sie aburteilen.
abrichten (II 2)
Erklärung: von den Parteien.
abrichten (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: den Streit beilegen.
abrichten (II 3)
Erklärung: vom Schuldner.

abrichten (II 3 a)
Erklärung: (sehr häufig) Schuld, Lohn, Zins, Gült, Zehnt, Gebühr, Steuer, Strafe, Einung begleichen, berichtigen, entrichten.
abrichten (II 3 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: oft in der Verbindung abrichten und gelten, abrichten und bezalen, abrichten und erstatten, abrichten und losen.
abrichten (II 3 b)
Erklärung: die Gläubiger abrichten, bezahlen, befriedigen.
abrichten (II 3 b Spiegelstrich 1)
Erklärung: Gesinde, Arbeiter entlohnen.
vgl. aufrichten, ausrichten, entrichten.
abrichten (II 4)
Erklärung: vom Schadenstifter: den Schaden vergüten, ausgleichen, ersetzen.
abrichten (III)
Erklärung: im Anschluß an die Bedeutung abrichten (II 3 b): jemanden vergleichsweise abfinden, zufriedenstellen.
abrichten (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: namentlich aus Anlaß von Erbteilungen; abschichten.
abrichten (III Spiegelstrich 2)
Erklärung: auch: Gegenstände abteilen.
abrichten (III Spiegelstrich 3)
Erklärung: ferner: intransititv: mit jemandem abrichten, abteilen.
abrichten (IV)
Erklärung: im Anschluß an die Bedeutung abrichten (II 1 b): hinrichten.
abrichten (V)
Erklärung: abfertigen, abweisen, ausschelten, zurichten.

Wort danach: abrichtigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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