Wort davor: Abreitgeld

Abreitschein
Erklärung: "Das einem austretenden Arbeiter von seinem Dienstherrn ausgestellte Zeugnis über die richtig gepflogene Abrechnung" Scheuchenstuel 4.
vgl. Abkehrschein, Abreitzettel.
Wortbildungshinweis: zu 2abreiten.

Wort danach: Abreitung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten