Abreitschein
Erklärung:
"Das einem austretenden Arbeiter von seinem Dienstherrn ausgestellte Zeugnis über die richtig gepflogene Abrechnung" Scheuchenstuel 4.
vgl.
Abkehrschein,
Abreitzettel.
Wortbildungshinweis: zu
2abreiten.
Wort danach: Abreitung
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