Wort davor: Abreißung

1abreiten
sprachliche Erläuterung: nd., nl. afrîden.

1abreiten (I)
Erklärung: jemanden reitend erreichen.

1abreiten (II)
Erklärung: jemanden reitend verlassen, ihm untreu werden.
1abreiten (III)
Erklärung: ein Land räuberisch durchreiten.
1abreiten (IV)
Erklärung: einem etwas reitend rauben.
1abreiten (V)
Erklärung: bei gemeinschaftlichem Eigentum den Anteil des anderen gegen Schätzungswert übernehmen.
vgl. anreiten.
1abreiten (VI)
Erklärung: hinreiten.

Wort danach: 2abreiten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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