Wort davor: Abreißung
1abreiten
sprachliche Erläuterung:
nd., nl. afrîden.
1abreiten (I)
Erklärung:
jemanden reitend erreichen.
1abreiten (II)
Erklärung:
jemanden reitend verlassen, ihm untreu werden.
1abreiten (III)
Erklärung:
ein Land räuberisch durchreiten.
1abreiten (IV)
Erklärung:
einem etwas reitend rauben.
1abreiten (V)
Erklärung:
bei gemeinschaftlichem Eigentum den Anteil des anderen gegen Schätzungswert übernehmen.
vgl.
anreiten.
1abreiten (VI)
Erklärung:
hinreiten.
- Datierung: 1565
Fundstelle: ArchRefG. 8 (1910/11) 262
Wort danach: 2abreiten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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