Wort davor: abred

Abrede
sprachliche Erläuterung: nd. afrede; seit 15. Jahrhundert.

Abrede (I)
Erklärung: Beredung, Vereinbarung, Vertrag. Zuerst für mündliche Vereinbarungen (Vorvertrag, Nebenabmachung), später für Vertrag überhaupt und übertragen auf die Vertragsurkunde.

Abrede (I 1)
Erklärung: allgemein.

Abrede (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: besonders üblich bei Kaufverträgen.
Abrede (I 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung: bei Schiedssprüchen.
Abrede (I 2)
Erklärung: insbesondere Eheberedung, Ehevertrag.
vgl. abred (I), abreden (I 2), Eheberedung.
Abrede (II)
Erklärung: Redeschluß.
Abrede (III)
Erklärung: Wegrede.

Abrede (III 1)
Erklärung: Abstreitung, Leugnung.
Abrede (III 2)
Erklärung: Widerruf, in der Schweiz.
Abrede (III 3)

Wort danach: abreden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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