Wort davor: Abraub
abrauben
sprachliche Erläuterung:
fries. ofrâwa, nd., nl. afrôven.
abrauben (I)
Erklärung:
jemandem etwas räuberisch nehmen.
abrauben (II)
Erklärung:
das Leben nehmen.
- Belegtext:
wolde eme sin liff dar tho aff gerovet hebben
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: KielVarb. 60
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abrauben (III)
Erklärung:
eine Leibeigene einer anderen Herrschaft heimholen.
- Belegtext:
wann ain ... gotshausman ... ain weibsperson geroubet, soll er dem Herrn, so er si abgeraubet, für den roubschilling drei batzen ... geben
Datierung: 1560
Region/Autor/Textsorte:
Konstanz
Fundstelle: GrW. V 735f.
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Wort danach: Abraum
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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