Wort davor: abraffen
Abraham
Erklärung:
eine Kasse der Geschwornen des Hammerbrokes.
- Belegtext:
weiln ... von einer ... verlassung, wann sie auch nur 100 mk. gewesen, 3 tlr. in den abrahamb gegeben
Datierung: 1645
Fundstelle: HammerbrökerR. 165
[weitere Angaben: seit 1543 erwähnt s. HammerbrökerR. 35ff.]
Faksimile
Wort danach: Abrahamisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten