Wort davor: abpfoten

abpfründen
Erklärung: 'jemanden durch vertragsmäßige Reichung bis zu seinem Tode erhalten'.
vgl. abnähren.

Wort danach: abpleiten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten