abpfeifen
Erklärung:
das Ende einer Festlichkeit, eines Marktes oder dergleichen durch die Stadtpfeifer kundgeben.
sprachliche Erläuterung:
mnd. afpîpen.
vgl.
abdanken,
abläuten.
Wort danach: abpflichtig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten