Wort davor: Abpfändung

abpfeifen
Erklärung: das Ende einer Festlichkeit, eines Marktes oder dergleichen durch die Stadtpfeifer kundgeben.
sprachliche Erläuterung: mnd. afpîpen.
vgl. abdanken, abläuten.

Wort danach: abpflichtig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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