Wort davor: abpfändig
Abpfändung
Erklärung:
die Tätigkeit des Abpfändens.
sprachliche Erläuterung:
mnd. afpandinge, mhd. abephandunge.
- Belegtext:
demnach ... verwarnen wir ... bey mehrberührten gesetzten auch nach gelegenheit der trotzigen verbrechung, höhern straffen und abpfandungen, daß sich ein jeder unserer verordnungen gehorsamlich erinnern möge
Datierung: 1607
Fundstelle: CJVenatorio-Forest. III 481
- Belegtext:
und ist also nam anders nichts als eine zu reht erlaubete und erkannte abpfändung
Datierung: 1717
Fundstelle: Blüting,Gl. 132
- Fundstelle: Stallaert I 56
Wort danach: abpfeifen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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