Wort davor: abpfändig

Abpfändung
Erklärung: die Tätigkeit des Abpfändens.
sprachliche Erläuterung: mnd. afpandinge, mhd. abephandunge.

Wort danach: abpfeifen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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