Wort davor: abordinieren

abordnen
Erklärung: mit Auftrag, Vollmacht entsenden; Grundbedeutung: einen aus einer Mehrheit von Personen mit Mandat absondern.
sprachliche Erläuterung: erst nhd.
vgl. Abgeordnete.

abordnen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch schlechtweg: schicken.

Wort danach: Abordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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