Wort davor: Abnutz
abnützen
abnützen (I)
Erklärung:
durch 'Abnutz' tilgen.
- Belegtext:
Verpfändung des Vermögens bis die 50 (pfund) [Schuld] abgenützt sind
Datierung: 1311
Fundstelle: ZWirtFrk. 9 (1871/72) 467
abnützen (II)
Erklärung:
durch Nutzung vermindern.
abnützen (III)
Erklärung:
ausnutzen.
Wort danach: Abnutzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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