Wort davor: Abnehmung

abnießen

abnießen (I)
Erklärung: nießbrauchen, aufbrauchen, insbesondere ein Nutzpfand.

abnießen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Totsatzung.
abnießen (II)
Erklärung: verbrauchen, insbesondere für Nahrung und Futter.
abnießen (III)

Wort danach: Abnießung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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