Wort davor: Abnehmung
abnießen
abnießen (I)
Erklärung:
nießbrauchen, aufbrauchen, insbesondere ein Nutzpfand.
- Belegtext:
das selbe gelt wart versezzet dem schultheissen von M. der sol noch abniezen 5 (pfund)
Datierung: 1281
Fundstelle: HabsbUrb. II 1 121
- Datierung: 1320
Fundstelle: MGConst. V 477, 34
- Belegtext:
die zehenden ... die uns versetzet sint 10 jar abzeniessene
Datierung: 1327
Fundstelle: Geschfrd. der 5 Orte 5 (1848) 251
- Datierung: 1353
Fundstelle: FRAustr. 40 S. 86
- Belegtext:
die pfandherrn ... die ihr haubtgut ob ihren pfanden abgenossen haben, sollen ihr pfand ... wieder abtretten
Datierung: 1552
Fundstelle: Suttinger,Consuet. 540
- Fundstelle: SchlettstStR. 35
Faksimile
abnießen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Totsatzung.
- Belegtext:
zu einem rechten abniessenden pfande für den schaden und houpguot, bis er abgenüsset bediu houptguot und allen den schaden
Datierung: 1355
Fundstelle: SchwäbWB. I 49
- Belegtext:
ein rechtes werendez phand, ane alles abniessen und abschlachen der nutzen
Datierung: 1367
Fundstelle: Geschfrd. der 5 Orte 24 (1869) 333
- Datierung: 1439
Fundstelle: FreibDiözArch.2 3 (1902) 49
- Fundstelle: MZoll. I 389
- Fundstelle: MZoll. I 398
- Fundstelle: MZoll. I 400
abnießen (II)
Erklärung:
verbrauchen, insbesondere für Nahrung und Futter.
- Belegtext:
dem closter mit pferten abgenossen
Fundstelle: Haltaus 6
- Belegtext:
daz selb zit mag er in der stat sin und abniezzen
Region/Autor/Textsorte:
Sankt Gallen
Fundstelle: Lexer II 81
abnießen (III)
Wort danach: Abnießung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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