Wort davor: Abnehmen
Abnehmer
Erklärung:
der etwas abnimmt, wegnimmt, übernimmt, tilgt.
sprachliche Erläuterung:
ahd. abanemâri, nd. afnemer.
Abnehmer (I)
Erklärung:
allgemein.
Abnehmer (I 1)
Erklärung:
eine Mühe, Not, Schuld; also: Befreier, Retter, Heiland.
- Belegtext:
der abanemare ist dero arbeite
Datierung: 1000
Fundstelle: Notker III 33
- Belegtext:
den afnemer der sunde der werlt
Fundstelle: OldMiss. 95b
Abnehmer (I 2)
Erklärung:
ein Amt; also (Stellvertreter) Nachfolger.
Abnehmer (II)
Erklärung:
rechtssprachlich.
Abnehmer (II 1)
Erklärung:
einer Ware, eines Guts.
Abnehmer (II 1 a)
Erklärung:
Käufer, Kunde.
Abnehmer (II 1 b)
Erklärung:
Räuber, Schädiger, Zerstörer.
- Belegtext:
armer liute abnemer
Datierung: 1300
Fundstelle: Hugo v.Trimberg V. 2193
- Belegtext:
aller dinge entwerfer und abnemer
Datierung: 1400
Fundstelle: AckermBöhm. 58, 6
Abnehmer (II 2)
Erklärung:
einen Vorwurf, Verdacht, eine Schuld; also: Entlaster, Verteidiger, Bürge, Gewährsmann; auch Mandatar, Bevollmächtigter.
Wort danach: Abnehmung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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