Wort davor: Abnehmen

Abnehmer
Erklärung: der etwas abnimmt, wegnimmt, übernimmt, tilgt.
sprachliche Erläuterung: ahd. abanemâri, nd. afnemer.

Abnehmer (I)
Erklärung: allgemein.

Abnehmer (I 1)
Erklärung: eine Mühe, Not, Schuld; also: Befreier, Retter, Heiland.

Abnehmer (I 2)
Erklärung: ein Amt; also (Stellvertreter) Nachfolger.
Abnehmer (II)
Erklärung: rechtssprachlich.

Abnehmer (II 1)
Erklärung: einer Ware, eines Guts.

Abnehmer (II 1 a)
Erklärung: Käufer, Kunde.
Abnehmer (II 1 b)
Erklärung: Räuber, Schädiger, Zerstörer.
Abnehmer (II 2)
Erklärung: einen Vorwurf, Verdacht, eine Schuld; also: Entlaster, Verteidiger, Bürge, Gewährsmann; auch Mandatar, Bevollmächtigter.

Wort danach: Abnehmung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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