Wort davor: abnehmen

Abnehmen
Erklärung: das Ab-, Wegnehmen.

Abnehmen (I)
Erklärung: die Tätigkeit.

Abnehmen (I 1)
Erklärung: gesetzlich.

Abnehmen (I 1 a)
Erklärung: Einziehung.

Abnehmen (I 1 b)
Erklärung: die Ableistung des Eides.
Abnehmen (I 2)
Erklärung: widerrechtlich: Raub, Schädigung.
Abnehmen (II)
Erklärung: der Zustand.

Abnehmen (II 1)
Erklärung: Schaden, Mangel, Rückgang, Verfall, Not, Bankrott.
Abnehmen (II 2)
Erklärung: Aufhebung, Tilgung, Vergessenheit.
vgl. Abnehmung.
Sachhinweis: Gegensatz: (in) Aufnahme (kommen).

Wort danach: Abnehmer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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