Wort davor: Abmutscharung

Abnahme
sprachliche Erläuterung: fries. ofnôme, mhd. abenâme.

Abnahme (I)
Erklärung: Ab-, Wegnehmen.

Abnahme (I 1)
Erklärung: eines Gutes.

Abnahme (I 1 a)
Erklärung: Entziehung.

Abnahme (I 1 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: Raub.
Abnahme (I 1 b)
Erklärung: geschäftlich: Bezug.
Abnahme (I 1 c)
Erklärung: gesetzlich.

Abnahme (I 1 c alpha)
Erklärung: Abgabe.
Abnahme (I 1 c beta)
Erklärung: Einnahme, Ertrag.
Abnahme (I 1 c gamma)
Erklärung: Einziehung.
Abnahme (I 2)
Erklärung: eine Verpflichtung.

Abnahme (I 2 a)
Erklärung: Abnahme eines Examens.
Abnahme (I 2 b)
Erklärung: Entgegennahme.
Abnahme (I 2 b Spiegelstrich 1)
Erklärung: ordnungsmäßiger Empfang.
Abnahme (I 2 c)
Erklärung: Abnahme eines Eides von dem Schwörenden, Vornahme eines Vertrages.
Abnahme (I 2 c Spiegelstrich 1)
Erklärung: dann auch Verleihung eines Rechtes gegen Eid.
Abnahme (II)
Erklärung: das Ab-, Weggenommene, der Raub.

Wort danach: abnähren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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