abmüßigen
Erklärung:
"von einer Beschäftigung frei ... machen. Im 17. Jh. Wohl in der Kanzleisprache entwickelt" Weigand-Hirt I 12 (ohne Beleg).
Wort danach: abmustern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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