Wort davor: abminnen

Abmittlung

Abmittlung (I)
Erklärung: Vergleich.

Abmittlung (II)
Erklärung: Nachlaßaufnahme und Erbteilung.

Wort danach: abmorden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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