Belegtext:
wehre es auch sache, dass jemandt den andern affmeggerte weder seinen willen Datierung: 1737
Fundstelle:Grupen,Disc. 834
Belegtext:
ist jedoch das gut einmal vermeiert, so kann er den meier, ... wegen ... religionsveränderung nicht abmeiern Fundstelle:Gesenius,Meierrecht II 385