Wort davor: Abmahnung
abmalen
abmalen (I)
Erklärung:
abgrenzen.
abmalen (II)
Erklärung:
(als verfallen) bezeichnen.
abmalen (III)
Erklärung:
ein Schandgemälde veröffentlichen.
- Belegtext:
in andern steten will ich ihn [den säumigen Schuldner] fein abconterfeihen und abmalen
Datierung: 1587
Fundstelle: BrandenbSchSt. II 85
Wort danach: abmarken
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