Wort davor: abmahnlich

Abmahnung

Abmahnung (I)
Erklärung: Kapitalkündigung.
vgl. abmahnen (I 1).

Abmahnung (II)
Erklärung: Verwarnung.

Wort danach: abmalen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten