Wort davor: abmähen

abmahnen
sprachliche Erläuterung: nd. afmanen.

abmahnen (I)
Erklärung: mahnend fordern.

abmahnen (I 1)
Erklärung: einklagen.

abmahnen (I 2)
Erklärung: befragen.
abmahnen (II)
Erklärung: warnen, abraten.
abmahnen (III)
Erklärung: von einem Amt abberufen.

Wort danach: abmahnlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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