Wort davor: Abmachete
Abmachung
Abmachung (I)
Erklärung:
Verabredung.
vgl.
abmachen (III 2).
Abmachung (II)
Erklärung:
Schlichtung.
vgl.
abmachen (III 1).
- Belegtext:
bey sich ereignenden streitig- und schwierigkeiten ... die abmachung an die gebührenden richter verweisen
Datierung: 1766
Fundstelle: PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 232
Wort danach: abmähen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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