Wort davor: ablungern
abmachen
sprachliche Erläuterung:
nd. afmaken.
abmachen (I)
Erklärung:
losmachen.
abmachen (I 1)
Erklärung:
abtrennen.
abmachen (I 2)
Erklärung:
mit Genitiv der Sache: berauben.
abmachen (II)
Erklärung:
nachmachen.
abmachen (III)
Erklärung:
fertig machen.
abmachen (III 1)
Erklärung:
Streit schlichten.
vgl.
Abmachung (II).
- Belegtext:
wann dann der ander ... die sach nit rechtlich klagt, sondern guten nachbaren ... die sach zu schlichten und abzumachen übergibt
Datierung: 1659
Fundstelle: Emmenthal 208
- Belegtext:
vor dem stadtgericht der concurs gänzlich ab- und ausgemachet
Datierung: 1724
Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 182
- Fundstelle: MittKönigsberg 2 (1910) 173
abmachen (III 2)
Erklärung:
ausmachen, übereinkommen.
abmachen (III 3)
Erklärung:
gutmachen, ersetzen.
vgl.
abtun.
- Belegtext:
er muss sich ... bemühen, diesen ... entstandenen verlust und schaden sogleich ... abzumachen
Datierung: 1766
Fundstelle: PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 232
Wort danach: Abmachete
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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