Wort davor: ablöslich

Ablösung
sprachliche Erläuterung: ältere Formen: abelôsung(e), abläsung, schweiz. ablosi(n)g, nd. abeloisunge, afflôsunge, nl. afloissinghe.
vgl. Burgrecht, Kaufsablösung, Wiederablösung.

Ablösung (I)
Erklärung: Aufhebung von Grundlasten durch Kapitalzahlung, Tilgung des Renten- oder Schuldbriefes; sodann die Zahlung, Abzahlung selbst, wodurch die Grundlast aufgehoben oder auch nur eine einzelne fällige Rentenschuld erfüllt wird. In den Agrargesetzen des 19. Jh. die Beseitigung der bäuerlichen Grundlasten gegen Entschädigung des Grundherrn durch Landabtretung, Kapital oder Rente.

Ablösung (II)
Erklärung: Einlösung insbesondere von Metallen (Einwechslung), Pfändern, verfallenen oder veräußerten Sachen gegen Zahlung, Rückzahlung, Abfindung, meist auf Grund eines Anrechtes.
Ablösung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: übertragen: Eintreten des Näherberechtigten in den Vertrag.
Ablösung (II Spiegelstrich 2)
Erklärung: Zugrecht.
Ablösung (III)
Erklärung: Befreiung von Personen.
Ablösung (IV)
Erklärung: Ablösungssumme, Ersatzleistung, Abfindung.
Ablösung (V)
Erklärung: Ablösungsrecht.

Wort danach: Ablösungsbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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