Wort davor: ablösig
ablöslich
Erklärung:
tilgbar, rückkäuflich.
vgl.
ablösig (I).
- Datierung: 1526
Fundstelle: SchlettstStR. 193
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- Datierung: 1750
Fundstelle: CTradWestf. VI 35
- Belegtext:
jedes pfundt geltz für guldin fünff ablöslich sein sollent
Fundstelle: SchwyzLB. 106
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- in Google Books
- Belegtext:
widerkäuffliche und ablößliche gülten für liegende güter geacht werden sollen
Fundstelle: SolmsLR. 1, 102
[weitere Angaben: vergleiche 1556. 1650 GraubdnRQ. / ZSchweizR.2 4, 161. 312]
- Fundstelle: Adelung2 I 70
Wort danach: Ablösung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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