Wort davor: Ablösgeld
ablösig
sprachliche Erläuterung:
Nebenform ablösing.
ablösig (I)
Erklärung:
tilgbar, rückkäuflich, Eigenschaft von Grundlasten, insbesondere von Renten und Rentenbriefen.
sprachliche Erläuterung:
Gegensatz: unablösig, ewig.
- Belegtext:
ist jeglichs pfundt geltes ablösig vnd widerköffig mit zehen pfundt gutter Heidelberger pfennige
Datierung: 1408
Fundstelle: FreibDiözArch.2 6 (1905) 134
- Belegtext:
alle gült und zinss, sie syen öwig oder ablösig
Datierung: 1493
Fundstelle: TübStR. 34
- Belegtext:
man solle für ligens gut halten ... grund und boden, ewige zinsbriefen ... ablösige zinsbriefen
Datierung: 1697
Fundstelle: GraubdnRQ. III 99
- Belegtext:
dass bei einem kauff um ligende güter alle darauf hafftende sowol ablösige als unablösige beschwerden und schulden ... in dem kauffbrief deutlich vernamset werden sollen
Datierung: 1762
Fundstelle: BernGS. 1762 S. 52
ablösig (II)
Erklärung:
einlösbar.
- Belegtext:
da auch einig versetzt ampt oder gut widerum ablösig wurd ... wir aber ... solch ablösig ampt oder güter nicht ablösen kundten ... sol unserm domkapitel
... bevorstehen ... solch ampt und güter an sich zu lösen
Datierung: 1573
Region/Autor/Textsorte:
Würzburg
Fundstelle: ArchUFrk. 46 (1904) 119
Wort danach: ablöslich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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