Wort davor: Ablösgeld

ablösig
sprachliche Erläuterung: Nebenform ablösing.

ablösig (I)
Erklärung: tilgbar, rückkäuflich, Eigenschaft von Grundlasten, insbesondere von Renten und Rentenbriefen.
sprachliche Erläuterung: Gegensatz: unablösig, ewig.

ablösig (II)
Erklärung: einlösbar.

Wort danach: ablöslich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten