Wort davor: Ablöser
Ablösgeld
Erklärung:
Einlösungssumme.
vgl.
Ablösung (II).
- Belegtext:
ablösung und widerkauff der von denen weltlichen gestifft und verkaufften gueter, daß solche ... moegen abgeloest und wieder verkaufft werden, welche ablößgelder aber von denen
geistlichen zu des fundatoris intention ad pias causas angelegt werden sollen
Datierung: 1580
Fundstelle: Suttinger,Consuet. 7
Wort danach: ablösig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten