Wort davor: ablösen
Ablöser
Erklärung:
Rentenschuldner, der die Rente zurückkauft.
vgl.
Ablösung (I).
- Belegtext:
wann ... ein ewiger zinß abgeloeßt vnd widerkaufft wirdt, so ist im selben fall der zinßherr dem abloeser oder widerkaeuffer verbunden, die brieffliche vrkunden ... neben gebuerlicher quittung herauß
zu geben ... dann im selbigen fall, auch wann die brieffe nicht mehr verhanden, sol sich der abloeser vnd widerkaeuffer an nottuerfftiger quittung begnuegen lassen
Fundstelle: FrankfRef. 1578 II 7 § 11
[weitere Angaben: vergleiche 15. / 16. Jahrhundert FreibDiöcArch. 27, 279]
Volltext (und Faksimile)
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Wort danach: Ablösgeld
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