Wort davor: Ablohn
ablohnen
sprachliche Erläuterung:
nd. aflônen.
ablohnen (I)
Erklärung:
mit Dativ der Person: Lohn zahlen.
- Belegtext:
zcwen kobelknechten [Stutenknechten] unde eyme kuhirten ir lon off eyn gancz jor ... abegelonet
Datierung: 1415
Fundstelle: MarienburgAusgabeb. 162
- Belegtext:
den presteren alle verendel jares aflonen
Datierung: 1488
Fundstelle: StralsSchiffer. Art. 19
- Belegtext:
denen, so ... in der not [Seenot] geholfen, ... mit undank ablohnen
Datierung: 1674
Region/Autor/Textsorte:
Zollregl. Art. 22
Fundstelle: PreußSeeR. Beil. 3 nr. 7
- Belegtext:
on ist dez gedinges abgelont
Fundstelle: Bech,Pegau. 1
Faksimile
ablohnen (II)
Erklärung:
mit Akkusativ der Person: entlohnen, mit Lohn entlassen.
vgl.
Abstrafung.
Wort danach: Ablohnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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