Wort davor: abloben
Ablobung
- Belegtext:
da es zu des nachwirts ... bedruck ... gereicht, dass eltern wenn sie 4-6 kinder haben, denselben ... 4-6 stück hornvieh ... abloben, da sie doch ... ofters nicht mehr vieh nachlassen,
als sie einem einzigen kinde abgesaget und verschrieben durch solche große ablobung aber auf die güter niemalen ein tüchtiger viehstapel zugezogen werden mag
Datierung: 1767
Fundstelle: Hesse,AgrVerh. 199
- Belegtext:
weert dat iemandt voor kuer affgeloift wordt, ende voorvluchtich daeromme worde, ende langer dan ein jaar nae de affloiffinge uth der stadt bleeff, die en sall daer nae tot gene onscholt daerover staen
Datierung: Ende 15. Jh.
Fundstelle: HasseltStR. I4 Bl. 28
Wort danach: Ablohn
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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