Wort davor: Ablieferung

abloben
sprachliche Erläuterung: nd., nl. afloven, dän. aflove, schwed. aflova.

abloben (I)
Erklärung: geloben, etwas zu unterlassen oder abzustellen, abschwören.

abloben (II)
Erklärung: etwas eidlich zusagen, geloben etwas wegzugeben.
vgl. Auslobung.
abloben (III)
Erklärung: durch (Buße-)versprechen ablösen (?).

Wort danach: Ablobung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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