Wort davor: Ableitung

ablesen
vgl. ablösen.

ablesen (I)
Erklärung: verlesen (und dadurch verkünden).

ablesen (I 1)
Erklärung: allgemein.

ablesen (I 2)
Erklärung: insbesondere regelmäßiges Verlesen von Rechtsordnungen.
ablesen (I 3)
Erklärung: jemandem (von der Kanzel herab) lesen, als Brautpaar verkünden.
ablesen (II)
Erklärung: die Weinlese beenden.

Wort danach: Ablesung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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