Wort davor: ableihen
ableisten
Erklärung:
Militärdienst, Schwur.
sprachliche Erläuterung:
erst nhd.
- Belegtext:
einen eid in die seele des machtgebers ableisten
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 13 § 100
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. Nachtr. I 11
- Fundstelle: PreußGO. I 10 § 293
[weitere Angaben: und öfter]
- Fundstelle: ZWortf. 10 (1908/09) 68
Wort danach: Ableistung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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