Wort davor: ablehren

Ableib
sprachliche Erläuterung: mhd. abelîbe, mnl. aflijf, afflief, nhd. ableib n. von leib, ahd. lîp, nl. lijf 'Leben' und ab, af..
vgl. Sterbfall, Todschuld.

Ableib (I)
Erklärung: das Ableben, der Tod.

Ableib (II)
Erklärung: Tötung, Totschlag.
Ableib (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Ableib machen töten.
Ableib (III)
Erklärung: eine im Todesfall zu zahlende Abgabe.

Ableib (III 1)
Erklärung: des Schutzhörigen an den Schutzherrn, sonst auch Sterbefall, Kurmede, Besthaupt, manus mortua genannt. So schon in Urkunden des CartSTrond (Diözese Lüttlich).
Ableib (III 2)
Erklärung: von Gildegenossen an die Gilde in südniederländischen Gildestatuten des 15. und 16. Jh.
Sachhinweis: solche Abgabe heißt auch doodschuld.
Ableib (III 3)
Erklärung: von Ausbürgern an die Stadt.

Wort danach: ableib

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten