Wort davor: 2ablehnen

Ablehnung
Erklärung: die Handlung des Ablehnenden.
sprachliche Erläuterung: aflenunghe, ablainung, Substantiv zu ablehnen2.
Wortbildungshinweis: zu 2ablehnen.

Ablehnung (I)
Erklärung: in gerichtlicher Verwendung: die Widerlegung einer Klage.

Ablehnung (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: Widerlegung von Anzeichen.
Ablehnung (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: Wo die frühere Rechtssprache einen Richter recusiren oder verbitten sagte, gebraucht die heutige Ablehnung.
Ablehnung (II)
Erklärung: Abstellung von Mängeln, Beilegung von Streitigkeiten, Unterdrückung von Unruhen.
Ablehnung (III)
Erklärung: Tilgung von Schulden.
Ablehnung (IV)
Erklärung: im kirchlichen Sinne: Befreiung von Strafen, von Sünden.

Wort danach: ablehren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten