Wort davor: Ablegung

1ablehnen
Erklärung: von jemandem etwas leihen.
sprachliche Erläuterung: mnd. aflehnen, ofleenen. Das Verbum ahd. lêhanôn, mhd. lêhenen, von dem Substantiv lehen, dem Objekt des Rechtsgeschäfts der Leihe, gebildet, ist in der neueren Schriftsprache durch leihen, entleihen verdrängt; im Nhd. erhalten in belehnen, entlehnen, anlehnen und ablehnen; von jemandem etwas leihen, identisch mit ableihen, das für edler und anständiger gilt (Adelung I Sp. 59), und mit abborgen, das volkstümlicher ist. Konstruktion: einer Person oder von einer Person eine Sache ablehnen; vereinzelt auch der Darleiher im Akkusativ.
vgl. abborgen, ableihen.

Wort danach: 2ablehnen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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