Wort davor: 1ablehnen
2ablehnen
sprachliche Erläuterung:
ahd. und mhd. nicht belegt, vom mhd. lënen gebildet. Daneben eine zweite Form: leinen, in oberdeutschen Quellen bis ins 18. Jh. in lebhaftem Gebrauch, noch bei Wieland 1774: die strafe von sich ableinen (DWB. I 72). hlinan, worauf beide Formen zurückgehen, urverwandt mit χλινεινund clinare in declinare, inclinare, bedeutet lehnen, sich stützen. Das nhd. ablehnen wörtlich: eine Sache von dem sie stützenden Gegenstand entfernen z.B. einen Stuhl von der Wand, figürlich: eine Sache oder eine Person von sich wegwenden, zurückweisen. Beim wörtlichen Gebrauch bildet: anlehnen, beim figürlichen: annehmen den Gegensatz.
2ablehnen (I)
Erklärung:
Sachen.
2ablehnen (I 1)
Erklärung:
einen Vorschlag, ein Ansinnen oder Begehren a..
- Belegtext:
entschlussen sich bed räte, solichen fürschlag des ausschuß abzulainen
Datierung: 1525
Region/Autor/Textsorte:
Rotenburg an der Tauber
Fundstelle: BauernkriegQ. II 79
- Belegtext:
seiner gnad begeren ablainen
Fundstelle: BauernkriegQ. II 210
- Belegtext:
ließ ... sein furstlich gnaden ... ir vorhaben und begern ablainen
Fundstelle: BauernkriegQ. II 558
2ablehnen (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
insbesondere was jemandem entgegengetragen, angetragen wird, zurückweisen: die Abschließung eines Rechtsgeschäfts BGB. 146, eine Geschäftsbesorgung HGB.
362 II, eine Herausforderung zum Zweikampf.
- Belegtext:
die schenkung ist abgelehnt
Fundstelle: BGB. 516
- Belegtext:
der besteller lehnt ein werk ab
Fundstelle: BGB. 634
2ablehnen (I 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung:
im staatsrechtlichen Gebrauch.
- Belegtext:
gesetzesvorschläge, parlamentarische anträge und veränderungen der verfassung gelten als abgelehnt, wenn sie im bundesrathe 14 stimmen gegen sich haben
Fundstelle: Reichsvf. 781
2ablehnen (I 1 Spiegelstrich 3)
Erklärung:
ein Amt, eine Würde a..
- Belegtext:
Friedrich Wilhelm iv. lehnte die ihm angetragene Krone ab
Region/Autor/Textsorte:
Ranke
Fundstelle: ADB. V. 772
- Belegtext:
die übernahme der vormundschaft kann ablehnen
Fundstelle: BGB. 1786
- Belegtext:
berufung zum amt eines schöffen oder Geschwornen dürfen ablehnen
Fundstelle: GVG. 35 85
2ablehnen (I 2)
Erklärung:
im Gebiet der Gerichtsbarkeit, der freiwilligen wie der streitigen.
- Belegtext:
soll dem andern theyl solche exceptiones replicando muendtlich oder schrifftlich abzuleyhnen vorbehalten seyn
Fundstelle: FrankfRef. 1578 I 26 § 14
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
der die entmündigung ablehnende beschluß ist zuzustellen
Fundstelle: ZPO. 662
- Fundstelle: Gobler,GerProz. I (1567) 36b
[weitere Angaben: erklärt eine replicatio als einen rechtmäßigen Gegenbericht, durch welchen des antworters fürgewendte exception verantwort und gentzlich abgeleynt wirt. Exceptiones declinare wird regelmäßig und wörtlich durch ablainen wiedergegeben]
2ablehnen (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
eine Anklage, einen Verdacht widerlegen.
- Belegtext:
wo es sich erfünde oder bewiesen würde, daß es bemeldten argwohn ableinet
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. 29
- Belegtext:
er könte dann solchen verdacht mit glaubiger anzeig oder beweisung ableinen
Datierung: 1532
Fundstelle: CCC. 33
- Belegtext:
derjenige, welcher auf ein über baares geld lautendes schuld-instrument waaren gegeben hat, hat die vermuthung des wuchers wider sich; kann diese nicht abgelehnt werden, so fällt
der von dem empfänger zu leistende ersatz ... dem fiskus anheim
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 11 § 718f.
- Belegtext:
der wenner [der die Lämmer zur Weide gewöhnt] muß die ihm übergebenen wieder abliefern, it were denne, si stürven ane des wenners vorseumenisse; mot sine schuld mit sinem eide aflenen Frommhold 89
Region/Autor/Textsorte:
Frommhold 89
Fundstelle: RügenLR. Kap. 79 § 1
2ablehnen (I 2 Spiegelstrich 2)
Erklärung:
die Verhandlung einer Sache aufgeben.
- Belegtext:
vor der gmain sol sich kainer ... ungebürlich halten, ob aber das beschäche, so sollen die dorfmaister in der güete one zorn aufsteen und die sachen ablainen
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Laatsch
Fundstelle: ÖW. IV 102, Z. 18
Faksimile
2ablehnen (I 3)
Erklärung:
eine Erklärung widerlegen:
- Belegtext:
wiewol wir nach gehabtem bestaendigem rath treffenlicher theologen und schrifftgelehrten, aus vielen nationen, solch ihr bekantnus [die Augustana] mit dem heil. evangelio und heil.
schrifft mit gutem grund widerlegen und ableynen lassen
Datierung: 1530
Fundstelle: RAbsch. II 308
Faksimile
- Belegtext:
sich rhümen forn an im edict, wie das der unsern bekentnis, so zu Augspurg ist uberantwort, sey verlegt und abgeleynet durch die heil. evangelia Luther auf d. vermeint keiserl. edict
Datierung: 1531
Fundstelle: Dietz,LutherWB. 22
2ablehnen (I 4)
Erklärung:
eine Beschwerde, eine Streitsache erledigen.
- Belegtext:
da nun soliche auffrur nit gestilt oder abgeleint möcht werden, es werde dann inen der barfüsserminch zu ainem prediger gegeben, das ward inen auch zugeben
Region/Autor/Textsorte:
Augsburg
Fundstelle: AugsbChr. IV 157, 17
[weitere Angaben: (vorher Z. 2 in demselben Sinn: vermaint ain rat, soliche auffrur were schon gestilt und abgelegt). Georg Truchseß erbietet sich gegen seine Bauern, warinnen sie wider die billicheit beschwert weren, das gebürlicher weiß abzulainen [d. h. abzustellen] 1525 BauernkriegO. 535]
- Belegtext:
begertend, dass aller span aufgehept und abgeleint würde
Region/Autor/Textsorte:
Badian
Fundstelle: SchweizId. III 1284
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Belegtext:
aller unwillen zwischen ihnen soll abgeleint sein
Region/Autor/Textsorte:
WinterthurStB.
Fundstelle: SchweizId. III 1284
Faksimile
- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
2ablehnen (I 5)
Erklärung:
eine Gefahr abwenden.
2ablehnen (I 5 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
ebenso aber auch eine Steuer, eine Auflage abwenden.
- Belegtext:
durch dises crays verordnete [soll] so vil füglich auch mit bestem fleiß abgeleinet und fürnemlich fleißiges aufsehen gebraucht [werden], damit diser fränkisch reichs-crays nicht ... höher belegt werd
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 51
[weitere Angaben: Instruction von 1556]
2ablehnen (I 5 Spiegelstrich 2)
Erklärung:
daher denn auch in der Kanzleisprache.
2ablehnen (I 6)
Erklärung:
eine Schuld abtragen.
- Belegtext:
wa aber die erbfähl von den erben eingenommen u. getheilt werden, so die schulden abgelaint sendt, da soll auch die satzung [über das Repräsentationsrecht der Enkel] gehalten werden
Datierung: 1507
Region/Autor/Textsorte:
Balingen
Fundstelle: Reyscher,Stat. 161
Faksimile
- Belegtext:
die auf dem [Grundstück] haftende beschwerdt [onus] solle er wie zuvor jährlich ablainen
Fundstelle: SchwäbWB. I 43
[weitere Angaben: AulendorferArchiv 1697]
2ablehnen (I 7)
Erklärung:
die Übernahme einer Verpflichtung, einer Berechtigung ablehnen.
- Belegtext:
bleibt alsdann nach abzug der schulden und vermächtnisse ingleichen sämmtlicher kosten noch etwas übrig, so fällt dasselbe dem nächsten intestaterben, der das erbrecht nicht abgelehnt hat, anheim
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 12 § 364
- Belegtext:
bei der Auseinandersetzung zwischen Eigentum und Besitz steht es dem eigenthümer frey, auch die nutzung des letzten jahres dem besitzer allein zu überlassen und dadurch alle beiträge
zu den wirthschaftskosten ... und ausgaben, welche von den früchten getragen werden müssen, abzulehnen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 7 § 202
2ablehnen (II)
Erklärung:
Personen.
sprachliche Erläuterung:
häufiger Gebrauch im modernen Gerichtsverfahren; der häufige Gebrauch des Wortes ablehnen in der neueren Sprache wird nicht ohne Einwirkung des durch das Römische Recht beeinflußten gemeinen Prozesses herbeigeführt sein, doch braucht das declinare nicht das Vorbild für ablehnen abgegeben zu haben; jedenfalls ist lainen schon vor Ende des 15. Jh. in der Bedeutung von ablehnen bezeugt.
- Belegtext:
wann nu gar vil mercklicher ... bete von ... fürsten an den rate langoten ..., das in aber durch den rate alczit mit ersamen gepürlichen worten geleint, abgeslagen u. versagt ward
Datierung: 1453
Fundstelle: NürnbChr. II 347, 9
- Belegtext:
zweimal wurde Lessing Friedrich dem Großen zum bibliothekar vorgeschlagen und abgelehnt
T. Danzel, Gotthold Ephraim Lessing, sein Leben und seine Werke I (Leipzig 1850) 134
- Belegtext:
sobald ein name [der ausgelosten Geschwornen] aufgerufen ist, hat die staatsanwaltschaft und sodann der angeklagte durch die worte 'angenommen' oder 'anbelehnt' die annahme oder ablehnung zu erklären
Fundstelle: StPO. 283
- Belegtext:
einen richter wegen befangenheit ablehnen
Fundstelle: ZPO. 42
- Fundstelle: ZPO. 47
Wort danach: Ablehnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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