Wort davor: Ablegnis

Ablegung
sprachliche Erläuterung: nd. abelegunge.

Ablegung (I)
Erklärung: Bezahlung.

Ablegung (I 1)
Erklärung: mit sachlichem Objekt.

Ablegung (I 2)
Erklärung: mit persönlichem Objekt.
Ablegung (II)
Erklärung: Erstattung, Ersetzung von Schaden und Kosten und dergleichen.
Ablegung (III)
Erklärung: Leistung von Sühne, Buße, Genugtuung für eine Missetat.
Ablegung (IV)
Erklärung: Abgabe einer formellen Erklärung.

Ablegung (IV 1)
Erklärung: Leistung, Ableistung eines Eides.
Ablegung (IV 2)
Erklärung: Leistung der Erbhuldigung.
Ablegung (IV 3)
Erklärung: Leistung der Trostung.
Ablegung (V)
Erklärung: Abfindung.

Wort danach: 1ablehnen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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