Wort davor: ableben
abledigen
sprachliche Erläuterung:
Nebenform abledingen, nd. afledigen.
abledigen (I)
Erklärung:
Personen.
abledigen (I 1)
Erklärung:
sich abledigen sich von Buße befreien, entledigen, loskaufen.
abledigen (I 2)
Erklärung:
befriedigen.
- Belegtext:
seinen herleicher ... bezalt und abledigt
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: OÖLTfl. II 3, 3 S. 37
abledigen (I 3)
Erklärung:
ledig machen, vom Platze ablösen.
abledigen (I 4)
Erklärung:
abspenstig machen.
vgl.
abdingen.
abledigen (II)
Erklärung:
Sachen.
abledigen (II 1)
Erklärung:
abtrennen, loslösen.
abledigen (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
abernten.
- Belegtext:
wass aber noch uff dem acker stehet und nient abgeledigt, bleibt an dem erbgutt
Datierung: 1572
Fundstelle: ArchHessG. 1 (1835/37) 244
abledigen (II 2)
Erklärung:
eine rechtliche Verpflichtung tilgen. Schulden zahlen.
abledigen (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Pfänder einlösen.
- Belegtext:
ouch ist man uberein komen umb pfender, umb jarzît, um gülte ... das man das alles abledgen und ablösen sol
Datierung: 1355
Fundstelle: ZürichStB. I 100 (4)
- Datierung: 1357
Fundstelle: BadenArgStR. nr. 63
- Belegtext:
wie doch soliche verpfenndtungen ... auf ein steigerung ... abgeledigt werden
Datierung: 1568
Fundstelle: HofkInstr. 18
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. 2, 10 § 27
- Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NÖLehntraktat 157 § 3
- Datierung: 16./17. Jh.
Fundstelle: OÖLTfl. 2, 3
- Fundstelle: OÖLTfl. 27, 7 S. 249
abledigen (II 2 Spiegelstrich 2)
Erklärung:
Abgaben ablösen.
- Belegtext:
scherm vnd gewern fuer alle ansprach derselben 5 phund geltes purchrechtes, als abgeledigtes purchrechtes recht ist vnd der stat recht ze Wienn
Datierung: 1340
Fundstelle: WienSchottenUB. S. 227 nr. 199
- Belegtext:
N.N. globet mit dem anevall des her wartende ist an den czweyn marken czinses von synir stifmuter ... wegen ... apczuledigen eyn dritteteyl an xvi marken kegen des grosen Jacobes kynder
Datierung: 1362
Fundstelle: GlatzGQ. IV 62
- Datierung: 1367
Fundstelle: SPöltenUB. I 687
- Belegtext:
wer czinse vff seinem hawse hat, die ablosen, abledigen vnd abekauffen moge
Datierung: 1395
Fundstelle: CDSiles. VIII S. 98 nr. 66
- Datierung: 1402
Fundstelle: GöttweigUB. II S. 19 nr. 915
- Datierung: 1412
Fundstelle: GlatzGQ. II 60
- Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Preßburg
Fundstelle: MHungJurHist. IV 2 S. 32
- Belegtext:
ist keine Summe genannt, so soll alsdann ein gulden gelts mit zwanzig gulden abgeleddigt werden
Datierung: 1525
Fundstelle: QFrankfG. II 196
- Fundstelle: SPöltenUB. II 199
abledigen (II 3)
Erklärung:
kraftlos machen, aufheben.
- Belegtext:
das dieselben unnser verkauffsbrief ... so vil wir der vor unnserm abgang nit abledigen, also vestigklich gehalten werden
Datierung: 1538
Fundstelle: MittSalzbLk. 6 (1866) 28
abledigen (II 4)
Erklärung:
rückgängig machen.
- Belegtext:
und ihme darfür einen kauf auf widerkauff in einer gewissen undt kurtzen antzal jar wiederumben abzuledigen auffrichten lässt
Fundstelle: ÖstExekO.1655 10 § 3
Wort danach: Abledigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten