Wort davor: ableben

abledigen
sprachliche Erläuterung: Nebenform abledingen, nd. afledigen.

abledigen (I)
Erklärung: Personen.

abledigen (I 1)
Erklärung: sich abledigen sich von Buße befreien, entledigen, loskaufen.

abledigen (I 2)
Erklärung: befriedigen.
abledigen (I 3)
Erklärung: ledig machen, vom Platze ablösen.
abledigen (I 4)
Erklärung: abspenstig machen.
vgl. abdingen.
abledigen (II)
Erklärung: Sachen.

abledigen (II 1)
Erklärung: abtrennen, loslösen.
abledigen (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: abernten.
abledigen (II 2)
Erklärung: eine rechtliche Verpflichtung tilgen. Schulden zahlen.
abledigen (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Pfänder einlösen.
abledigen (II 2 Spiegelstrich 2)
Erklärung: Abgaben ablösen.
abledigen (II 3)
Erklärung: kraftlos machen, aufheben.
abledigen (II 4)
Erklärung: rückgängig machen.

Wort danach: Abledigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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