Wort davor: abläuten

Abläutung

Abläutung (I)
Erklärung: Bekanntmachung mit der Glocke.

Abläutung (II)
Erklärung: Endigung mit Glockengeläut.

Wort danach: ableben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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